EWIV: Mit dieser EU-Rechtsform clever Steuern sparen
Die EWIV – kurz für “Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung” – ist eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft, die als Personengesellschaft betrachtet wird (sie gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches). Die EWIV als Gesellschaftsform bleibt meistens unter dem Radar und wird nicht so bekannt gemacht, obwohl sie bereits 1985 eingeführt wurde. Eine EWIV kann als ein Verein betrachtet werden, der im Namen seiner Mitglieder handelt. Jedes Unternehmen und jede Person kann Mitglied werden. Auch Stiftungen und Trusts können sich anschließen. Wie oben erwähnt ermöglicht sie den Mitgliedern, verschiedene Projekte auf unterschiedlichste Weise zu finanzieren. Außerdem hat jede EWIV ihre eigenen Regeln und keine zwei EWIVs sind gleich. Die Mitglieder können einer EWIV beitreten und zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Selbst dieser Mitgliedsbeitrag wird einzig und allein von jeder EWIV nach ihren eigenen Grundsätzen festgelegt. So kann sich die EWIV auch selbst finanzieren. Sie wird ausschließlich von den Beiträgen der Mitglieder getragen und hilft ihnen gleichzeitig. Jedes Mitglied kann Geldbeträge in eine EWIV einzahlen. Dieser Betrag kann entweder in der EWIV aufbewahrt werden (wie ein Tresor) oder an andere Mitglieder – oder an das ursprüngliche Mitglied – zurückverteilt werden. Alle diese Transaktionen sind steuerfrei. Die EWIV wirkt wie eine Spardose, die Steuervorteile für ihre anspruchsvollen Mitglieder schafft.
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