Vielen Menschen (richtig, wir sind Mensch und keine Person) ist der Unterschied nicht bewußt, aber es ist elementar wichtig!
Gem. § 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) erfolgt die Rechtfähigkeit des Menschen mit der Geburt. Wir werden somit mit allen Menschenrechten geboren, aber mit der Anmeldung des Kindes und der Ausstellung der Geburtsurkunde haben Vater und Mutter das Kind zur Person und damit rechtlos gemacht . Das wissen Vater und Mutter selbstverständlich nicht, denn das sagt man ihnen nicht.
Sobald die die Geburtsurkunde vorliegt wird nicht mehr vom Menschen gesprochen, wie in § 1 BGB , sondern von der Person des Kindes, siehe § 11 BGB. Mensch = alle Menschenrechte. Person = rechtlos.
https://www.hinzuu.com/2020/08/19/der-mensch-hat-rechte-die-person-ist-rechtlos-es-gibt-hier-einen-gewaltigen-unterschied/